Über uns

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Angebot und Angaben
1.1. Das Immobilienangebot der Immo100 und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.

1.2. Die Immo100 überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Immo100 wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Immo100 daher nicht übernehmen.

1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Immo100 den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.

1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Immo100 verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

2. Provision
2.1. Die Tätigkeit der Immo100 ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der Immo100 entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

3. Verhandlungen
3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Immo100 einzuleiten.

3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf die Immo100 Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Immo100 über das Ergebnis zu informieren.

3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Immo100 und der Anbieterseite vorgenommen werden.

3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Immo100 unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Immo100 ist unmittelbar nach Vertragsabschluß eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

4. Grundbucheinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Immo100 sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

5. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von der Immo100 angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Immo100 mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

6. Haftung
6.1. Die Immo100 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Immo100, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2. Die Immo100 haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Immo100 in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.

6.3. Eine Gewähr für die durch die Immo100 angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Immo100 ist ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Bayreuth als Gerichtsstand vereinbart.

8. Auftragnehmerin

Immo100 - Bayreuth
Prieserstr. 2, 95444 Bayreuth

Geschäftsführer:
Stephan Kraus

Stand 01.07.2008